Ein Blick ins kanonische Recht

Die Erwartungen an das Glaubensleben in christlichen Familien sind im Lehrplan unterschiedlich, aber nicht gegensätzlich beschrieben. Die grundsätzlichen Vorgaben, die das kirchliche Recht des Codex Iuris Canonici (1983) im Bereich der Grundrechte der Laien über die Erziehung der Kinder macht, können hier weitere Erhellung bieten. Canon 226 § 1 wendet sich an die Laien, die gemäß ihrer eigenen Berufung ein Leben als Ehepartner führen. Durch ihre Ehe und Familie sollen sie in besonderer Weise am Aufbau des Reiches Gottes mitwirken. Ein gelingendes – nicht ein nach außen perfekt wirkendes – Leben als Ehepartner und Familie ist so ein Mitwirken am Reich Gottes.

Die Eltern, nicht nur christliche, haben das Recht und die Pflicht, die eigenen Kinder zu erziehen. Bei christlichen Eltern stellt sich aber die zusätzliche Aufgabe, wie die eigenen Kinder im christlichen Glauben erzogen werden sollen. Die Verantwortung für die christliche Erziehung liegt bei den Eltern (c. 226 § 2). Wer die (Letzt-)Verantwortung hat, muss nicht automatisch auch die ganze Arbeit, in diesem Fall die gesamte Katechese, leisten. Aber es kann gewinnbringend sein, wenn die Eltern wie bei der Taufe ihres Kindes in der ersten Reihe stehen. So kann das Kind zuerst bei den eigenen Eltern als Glaubensvorbild lernen, von denen es auch im Alltag immer automatisch durch “abkucken” lernt.

Gelebte Glaubenspraxis in der Familie

Die Beispiele für eine gelebte Glaubenspraxis in der Familie können auch Familien leben, die kein theologisches Studium absolviert haben, z.B.

Ein gemeinsames kurzes Gebet oder Lied vor dem Essen

Ein gemeinsames Innehalten beim ins Bett bringen: „Was hat dir heute (nicht) gefallen? Wofür möchtest du heute danke sagen? Oder worüber möchtest du heute schimpfen?“

Einen bestimmten Ort in der Wohnung zu Festen des Kirchenjahres gestalten (Adventskranz, Krippe, Ostereier, …)

Über existentielle Fragen diskutieren

Gemeinsam „heilige Orte“ entdecken

Alle anderen, Schule, Pfarrei und Jugendgruppe, können als Helfer in der christlichen Erziehung natürlich trotzdem und zusätzlich in Anspruch genommen werden. Sie werden ja nicht überflüssig und stellen in ihrem jeweiligen „Expertenbereich“ weiteres Wissen und Erfahrung zur Verfügung.

Fazit

Der neue Lehrplan beweist, dass er nicht blauäugig ist, indem er die teilweise fehlende Glaubenspraxis in den Familien der zu unterrichtenden Kindern bemerkt. Die Kinder erwerben im Unterricht und ggf. der Gemeinde Glaubens-Kompetenzen. Schule, Pfarrei und Jugendgruppe sind Begleiter des religiösen Lernens, sie können aber den Rückhalt der Eltern als ersten Glaubenszeugen ihrer Kinder nicht einnehmen. Diese Verantwortung in der christlichen Erziehung der eigenen Kinder könnte stärker zur Geltung kommen. Der Glaube wurzelt besser, wenn das, was in der Schule gelernt wird, auch zu Hause erlebt werden kann.